Bilanzbuchhalter - in

 

Die Aufgabenbereiche der selbstständigen Bilanzbuchhalter sind leider durch das Steuerberatungsgesetz eng begrenzt. Als Buchführungshilfe bleiben ihnen alle steuerlich beratenden Tätigkeiten leider verwehrt.

Erlaubt:

  • Daten nach Belegen erfassen, laufende Geschäftsvorfälle buchen

  • Belege kontieren, Buchungsanweisungen erteilen

  • Schreib- und Rechenarbeiten erledigen

  • Laufende Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteueranmeldungen abgeben

  • Offene Posten pflegen und säumige Kunden mahnen

  • Zahlungen steuern und Zahlungsverkehr ausführen
    Kosten rechnen, Preise kalkulieren

  • Einnahmeüberschußrechnungen für Unternehmen ohne Umsatzsteuer

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung aus nichtselbständiger Arbeit

  • Aufstellungen / Abstimmungen Existenzgründung

  • Sollte für Euch etwas dabei sein, meldet Euch. Vielleicht kann ich Euch helfen / unterstützen. 

 Unabhängig vom Steuerberatungsgesetz biete ich auch folgende Tätigkeiten an:

  • Erstellung / Unterstützung bei Bewerbungsmappen
  • Einkommensteuerworkshop
  • Erstellung von Präsentationen
  • Unterstützung bei Anträgen bei Ämtern
  • Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen
  • Sollte für Euch etwas dabei sein, meldet Euch. Vielleicht kann ich Euch helfen / unterstützen.